Радіоподаток Rundfunkbeitrag GEZ у Німеччині – українська сімʼя в Берліні отримує лист ARD ZDF та дізнається про звільнення від оплати 18,36 € через Bürgergeld

Rundfunkbeitrag (GEZ) in Deutschland: Wie Ukrainer die 18,36 € legal sparen können

Rundfunkbeitrag (GEZ) in Deutschland: Wie Ukrainer die 18,36 € legal sparen können

Viele Ukrainer und andere Zugewanderte in Deutschland bekommen früher oder später einen Brief vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Darin steht, dass sie monatlich 18,36 € Rundfunkbeitrag zahlen müssen – auch wenn sie gar kein deutsches Fernsehen schauen. Für viele klingt das nach einer neuen Schuldenfalle, vor allem, wenn das Geld ohnehin knapp ist.

Die gute Nachricht: Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bekommen, können Sie sich in vielen Fällen komplett von diesem Beitrag befreien lassen. Das ist legal, unkompliziert und hat nichts mit „Tricks“ oder „Schummeln“ zu tun – es ist Ihr gesetzliches Recht.

In dieser Anleitung erklären wir Schritt für Schritt, wer den Rundfunkbeitrag zahlen muss, wer sich befreien lassen kann und wie Sie den Antrag auf Befreiung richtig stellen – inklusive Tipp, was Sie tun können, wenn bereits Forderungen oder Mahnungen im Briefkasten liegen.


1. Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Die Grundregel in Deutschland lautet: Eine Wohnung = ein Beitrag. Das bedeutet: Für jede Wohnung oder jedes Haus wird insgesamt einmal 18,36 € pro Monat fällig – egal wie viele Menschen dort leben und wie viele Fernseher, Radios oder Handys vorhanden sind.

Wer ist grundsätzlich beitragspflichtig?

  • Hauptmieter oder Eigentümer einer Wohnung.
  • Bewohner einer Wohnung mit eigenem Mietvertrag (auch in einer WG).
  • Personen, die offiziell in der Wohnung gemeldet sind und als „Beitragszahler“ beim Beitragsservice geführt werden.

Leben mehrere Erwachsene gemeinsam in einer Wohnung (zum Beispiel eine ukrainische Familie oder WG), dann reicht ein Beitragskonto. Alle anderen gelten als „Mitbewohner“ und müssen nicht extra zahlen.

Sonderfälle: Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnungen

Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft, einem Heim oder einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, ist oft bereits geregelt, dass Sie keinen eigenen Beitrag zahlen. In diesem Fall lohnt es sich, beim Sozialarbeiter oder bei der Heimleitung nachzufragen, bevor Sie selbst ein Beitragskonto eröffnen.


2. Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Viele ukrainische Haushalte haben Anspruch darauf, sich komplett von den 18,36 € befreien zu lassen. Entscheidend ist, ob Sie bereits bestimmte Sozialleistungen bekommen.

Typische Gruppen, die eine Befreiung erhalten können

  • Empfänger von Bürgergeld (SGB II, ehemals Hartz IV).
  • Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).
  • BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen.
  • Teilweise Personen mit Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (je nach Fall).

Wichtig: Für die Befreiung brauchen Sie einen offiziellen Bescheid – zum Beispiel Bewilligungsbescheid Bürgergeld vom Jobcenter oder Bescheid vom Sozialamt.

Ein Bescheid – Befreiung für die ganze Wohnung

Wenn eine Person im Haushalt Anspruch auf Befreiung hat (zum Beispiel Mutter mit Bürgergeld-Bescheid), dann kann in der Regel die gesamte Wohnung vom Beitrag befreit werden. Das bedeutet: Auch andere volljährige Personen, die dort wohnen, müssen nicht extra zahlen – der Beitragsservice betrachtet die Wohnung als insgesamt befreit.


3. Befreiung Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist kein Hexenwerk. Wenn Sie strukturiert vorgehen, schaffen Sie es meist mit einem einzigen Brief oder Online-Antrag. So gehen Sie Schritt für Schritt vor.

Schritt 1: Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt bereitlegen

  • Suchen Sie Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt.
  • Prüfen Sie, bis wann der Bescheid gültig ist (Zeitraum: von–bis).
  • Machen Sie eine gut lesbare Kopie oder einen Scan des Bescheids (alle Seiten!).

Ohne diesen Nachweis kann der Beitragsservice Ihre Befreiung nicht bewilligen. Kopieren Sie lieber eine Seite zu viel als zu wenig.

Schritt 2: Formular auf rundfunkbeitrag.de herunterladen oder online ausfüllen

Gehen Sie auf die offizielle Seite rundfunkbeitrag.de und suchen Sie nach „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht“. Dort haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Online-Antrag direkt auf der Webseite.
  • PDF-Formular zum Ausdrucken („Antrag auf Befreiung/Ermäßigung“).

Für viele Ukrainer ist die PDF-Variante praktisch, weil man das Formular in Ruhe ausfüllen, mit Hilfe übersetzen und dann per Post schicken kann.

Schritt 3: Formular korrekt ausfüllen

  • Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein (Name, Adresse, Geburtsdatum).
  • Geben Sie – falls vorhanden – Ihre Rundfunkteilnehmernummer an (steht im Brief von ARD/ZDF).
  • Kreuzen Sie bei „Grund für die Befreiung“ das Feld für Bürgergeld / Sozialhilfe / Grundsicherung / BAföG an.
  • Tragen Sie den Zeitraum ein, für den Sie befreit werden möchten (meist ab Beginn des Bewilligungszeitraums).

Legen Sie eine Kopie Ihres Bewilligungsbescheids bei. Wichtig: Originale niemals mitschicken – nur Kopien!

Schritt 4: Unterlagen richtig verschicken

Senden Sie den Antrag mit allen Unterlagen an die offizielle Adresse des Beitragsservice (die steht im Formular und auf dem Brief, den Sie bekommen haben). Üblicherweise lautet sie:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Wenn Sie unsicher sind, können Sie den Brief als Einwurfeinschreiben verschicken. Dann haben Sie einen Nachweis, dass der Antrag angekommen ist.


4. Was tun bei Schulden und alten Forderungen?

Viele Menschen bemerken den Rundfunkbeitrag erst, wenn bereits mehrere Briefe, Erinnerungen oder Mahnungen im Briefkasten liegen. Das ist unangenehm, aber noch kein Grund zur Panik. Wichtig ist jetzt: nicht ignorieren, sondern reagieren.

Fall 1: Sie hatten schon früher Anspruch auf Befreiung

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bekommen haben, aber den Rundfunkbeitrag trotzdem gezahlt oder angesammelt haben, sollten Sie prüfen:

  • Seit wann erhalten Sie diese Leistungen?
  • Haben Sie für diesen Zeitraum schon einmal eine Befreiung beantragt?

In vielen Fällen kann man eine Befreiung rückwirkend ab dem Monat der Leistungsbewilligung bekommen, wenn man die Bescheide nachreicht. Schreiben Sie dem Beitragsservice, dass Sie bereits seit Datum X Leistungen erhalten und fügen Sie die entsprechenden Bescheide bei.

Fall 2: Es gibt schon Mahnungen oder Inkasso

Wenn Sie bereits Mahnschreiben oder sogar Post von einem Inkassobüro bekommen haben, sollten Sie so schnell wie möglich:

  • dem Beitragsservice schreiben und die Befreiung beantragen,
  • alle Nachweise über Bürgergeld/Sozialhilfe beilegen,
  • um eine Klärung oder Ratenzahlung bitten, falls ein Teil der Forderung berechtigt ist.

Wichtig: Einfach nichts zu tun ist die schlechteste Option. Mit einem ehrlichen Schreiben und klaren Unterlagen sind die Chancen deutlich besser, dass Schulden reduziert oder ganz erlassen werden – zumindest für Zeiträume, in denen Sie Anspruch auf Befreiung hatten.


5. Fazit: Kein Grund zur Panik – handeln statt ignorieren

Der Rundfunkbeitrag (GEZ) ist für viele Ukrainer in Deutschland zunächst ein Schock: Wieder ein neuer Brief, wieder eine Rechnung, wieder Angst vor Schulden. Doch wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bekommt, kann sich in vielen Fällen komplett befreien lassen.

Merken Sie sich drei Punkte:

  • Eine Wohnung – ein Beitrag: Nie mehrmals zahlen, wenn Sie zusammen wohnen.
  • Mit Sozialleistungen haben Sie ein Recht auf Befreiung: Bescheid kopieren und Antrag stellen.
  • Briefe nicht ignorieren: Reagieren, Befreiung beantragen, Schulden klären.

So wird der Rundfunkbeitrag nicht zur Schuldenfalle, sondern zu einem bürokratischen Thema, das man abhaken kann. Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen brauchen, wenden Sie sich an Beratungsstellen, Migrationsberatung oder Sozialberatungen in Berlin – dort kennt man das Thema sehr gut und hilft beim Antrag.


FAQ: Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag für Ukrainer

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf typische Fragen, die ukrainische Haushalte in Deutschland zum Thema Rundfunkbeitrag und Befreiung stellen. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen.

Ich bekomme Bürgergeld. Muss ich den Rundfunkbeitrag trotzdem zahlen?

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Wichtig ist, dass Sie selbst aktiv werden: Der Beitragsservice bekommt nicht automatisch Bescheid vom Jobcenter.

Sie müssen also:

  • das Formular „Befreiung“ auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen,
  • eine Kopie Ihres Bewilligungsbescheids Bürgergeld beilegen,
  • den Antrag per Post oder online abschicken.

Nach der Bewilligung zahlen Sie für den bewilligten Zeitraum keinen Rundfunkbeitrag. Den Bescheid sollten Sie gut aufbewahren.

Wir sind eine ukrainische Familie in einer Wohnung. Zahlt jeder 18,36 €?

Nein. Die Regel lautet: Eine Wohnung = ein Beitrag. Das heißt, es wird nur einmal 18,36 € pro Monat für die gesamte Wohnung fällig – egal ob dort eine Person, ein Paar oder eine fünfköpfige Familie lebt.

Am besten:

  • eine Person als Beitragszahler beim Beitragsservice anmelden,
  • die Beitragsnummer dieser Person bei Rückfragen angeben,
  • wenn Anspruch auf Befreiung besteht (z. B. Bürgergeld), die Befreiung für die Wohnung beantragen.

So vermeiden Sie doppelte Zahlungen.

Ich wohne in einer WG (Wohngemeinschaft). Wie funktioniert der Rundfunkbeitrag dort?

In einer WG gelten die gleichen Regeln: Eine Wohnung – ein Beitrag. Die WG kann intern entscheiden, wer offiziell beim Beitragsservice angemeldet ist.

Typische Lösung:

  • Eine Person übernimmt das Beitragskonto und zahlt oder ist befreit.
  • Die anderen Mitbewohner geben bei Nachfragen an, dass sie unter dieser Beitragsnummer wohnen.

Wenn jemand in der WG Bürgergeld oder Sozialhilfe erhält, kann diese Person die Befreiung für die gesamte Wohnung beantragen. Wichtig ist, dass die Adresse in allen Unterlagen identisch ist.

Ich habe Mahnungen bekommen und Angst vor Schulden. Was soll ich tun?

Mahnungen zu ignorieren ist sehr gefährlich, denn daraus können Vollstreckung und zusätzliche Kosten entstehen. Handeln Sie lieber sofort:

  • Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Befreiung haben (Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG).
  • Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Befreiung mit allen Bescheiden.
  • Schreiben Sie dem Beitragsservice, dass Sie die Sache klären wollen und bitten Sie um Prüfung und ggf. Stundung der Forderung.

Oft können Forderungen für Zeiträume, in denen Sie bereits leistungsberechtigt waren, rückwirkend reduziert oder erlassen werden. Je früher Sie reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen.

Kann ich den Rundfunkbeitrag einfach „ignorieren“, wenn ich kein deutsches Fernsehen schaue?

Nein. Der Rundfunkbeitrag ist keine freiwillige Gebühr, sondern eine gesetzliche Abgabe für alle Wohnungen in Deutschland – unabhängig davon, ob Sie fernsehen oder nicht.

Sie haben nur zwei legale Wege:

  • zahlen (eine Wohnung – ein Beitrag), oder
  • Befreiung beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Alles andere – nicht reagieren, wegwerfen, ignorieren – führt nur zu mehr Problemen, Mahngebühren und im schlimmsten Fall zu Vollstreckung. Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf Befreiung, wenn Ihre finanzielle Situation das erlaubt.

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